Wir bieten Ihnen Hüpfburgen zu sehr günstigen Preisen an!

Alle unsere Produkte sind nach den Richtlinien in der DIN EN 14960 festgehaltenen Sicherheitsvorschriften gefertigt und zugelassen.

Unsere Hüpfburgen werden in regelmäßigen Abständen von einer zugelassenen Sicherheitsfachkraft begutachtet und zusätzlich nach DIN VDE 0701/0702 / DGUV Vorschrift 3 geprüft (elektronisches Gebläse).

Reparaturen werden fachgerecht und nur mit dafür zugelassenen Materialien und Werkzeugen durchgeführt und von einer zugelassenen Sicherheitsfachkraft wieder freigegeben.

Wir vermieten die Burgen zum günstigen Abholpreis, die Endreinigung übernimmt der Mieter, jedoch kontrollieren wir die Hüpfburgen nach jedem Verleih und desinfizieren die Hüpfflächen.

Dieses "Geschäftsmodell" kann nur funktionieren, wenn die Hüpfburgen, die wir vermieten schonend behandelt werden!

Besonders wichtig sind uns hierbei folgende Punkte: 

- Ziehen Sie die Burgen niemals über den Asphalt oder spitze Steine oder über feuchte Erde auch nicht in den Transportsäcken! Das zerstört die Nähte und das Material der Hüpfburgen!

- Nutzen Sie die mitgelieferten Unterlegplanen.

- Achten Sie darauf das Ihre Kinder keine Spitzen Gegenstände mit auf die Hüpfburg nehmen oder an der Kleindung     tragen. Einige Reißverschlüsse können gerade die kleinern Burgen förmlich aufschlitzen!

- Achten Sie darauf, dass die Kinder kein Sand oder Erde mit auf die Hüpfburg nehmen.

- Schützen Sie die Burg vor Regen und Feuchtigkeit! 

- Lassen Sie die Burg nicht über Nacht draußen liegen (wegen Feuchtigkeit, Verschmutzungen und Tierbiss).

- Betreiben Sie die Burgen nicht unter harzenden Bäumen, halten Sie mind. 1 Meter Abstand zu Wänden, Hecken, etc.

- Achten Sie darauf, dass die Kinder kein Essen/Trinken mit in die Burgen nehmen. Süßigkeitenreste lassen sich nur  mit sehr viel Aufwand wieder entfernen

- Beaufsichtigen Sie den Betrieb.

- Gechlortes Badewasser kann zu Verfärbungen der Hüpfburg führen! Vermeiden Sie den Kontakt mit diesem Wasser.

- Halten Sie die Sicherheitsbestimmungen ein!

 

Je länger die Burgen halten, desto günstiger können wir diese an unsere Kunden:innen vermieten!

 

Sicherheitsbestimmungen:

Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:

 

Elektrisches Gebläse:

Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum

Gebläse haben. Es darf nur ein feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung

im Freien geeignetes Verlängerungskabel verwendet werden.

Aufstellfläche:

Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Grundsätzlich ist die

mitgelieferte Schutzfolie unter der Burg auszubreiten. Vor dem Ausbreiten ist

sicherzustellen, dass die gesamte Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen 

etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein

herausfallendes Kind verletzen können. Zudem müssen ggf. Matten bzw. ein Rasenteppich vor

dem Eingang der Hüpfburg ausgebreitet werden, diese liegt in der Verantwortung des/der Mieters/in.

Fixieren Sie die Burg unbedingt mit den mitgelieferten Erdankern, oder ggf. Alternativen, die ein Umkippen oder Wegwehen der Burg verhindern!

Die Verwendung bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen. Es dürfen keine heißen

oder gefährlichen Objekte in der Nähe der Hüpfburg stehen.

 

Aufstellfläche:

Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90°

Winkel weggeht und nicht verdreht ist.

Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die

Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

 

Aufblasen:

Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang.

Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein

Papier oder z.B. der Plastiksack den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das

Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert

einströmen kann, dass bedeutet auch, dass der Luftkanal im 90° Winkel

weggeht und nicht verdreht ist.

Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren.

 

Luft ablassen:

Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin

oder darauf herumspringen. Verletzungsgefahr!!!

 

Aufsichtsperson:

Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am

häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.

DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON

EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT

WERDEN - (Wir als Verleiher bieten diesen Service nicht an):

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg

- nicht überlastet wird

- kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und

dergleichen mehr.

Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so

dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.

Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen

herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der

Benutzung entfernt werden.

Achtung: Unsere Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher NICHT

FÜR DIE BENUTZUNG DUCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN (Achten Sie bitte auf die Angabe zum maximalen Personengewicht)!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß!